Kosten
Gesetzlich versichert
Sowohl die Kostenübernahme einer Psychotherapie als auch einer psychoanalytischen Behandlung erfolgt bei gesetzlich versicherten Patienten über die jeweilige Krankenkasse. Dies sind gehehmigungspflichtige Leistungen, die vorab beantragt werden müssen.
Privat versichert
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist für privat Versicherte in der Regel problemlos möglich. Sitzungsumfang (z.B. 20 Sitzungen oder unbegrenzt pro Kalenderjahr) und das Ausmaß der Kostenübernahme variieren entsprechend ihrer Krankenkassenzugehörigkeit bzw. Ihres Tarifs. Wie Sie es als privat Versicherter gewohnt sind, geht die Rechnung direkt an Sie. Die Erstattung durch ihre Krankenkasse liegt in ihrer Verantwortung. Die Abrechnung erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten).
Selbstzahler
Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten unberücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach GOP.